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19.01.2012, 12:56 Uhr
CDU Kreisvorstand beschließt Maßnahmen bzgl Wolfsansiedlung
Auf der letzten Kreisvorstandssitzung wurde folgende 10-Punkte zur Wolfsansiedlung beschlossen:
Altdöbern -

1. Der Wolfsmanagementplan für Brandenburg aus dem Jahr 1994 ist umgehend zu überarbeiten. Dabei sind insbesondere die Konfliktpotenziale mit den Nutztierhaltern offen darzulegen und ehrlich zu erörtern. Dieser Prozess bedarf eines neutralen Moderators sowie einer frühzeitigen und breiten Beteiligung der Landwirte, Jäger und vor allem der Bürger.

2. Der Wolfsmanagementplan, der derzeit durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) bzw. das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) überarbeitet wird, tritt nur im anschließenden Einvernehmen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), den betroffenen landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, dem Landesjagdverband Brandenburg sowie den anderen anerkannten Naturschutzverbänden in Brandenburg in Kraft. Die Interessen der Landwirtschaft sowie der Jagd sind mit den natur- und artenschutzfachlichen Belangen gleichberechtigt zu behandeln.

3. Für die Laufzeit des neuen Wolfsmanagementplanes ist eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern des MUGV, LUGV, MIL, der betroffenen landwirtschaftlichen Interessenverbände, des Landesjagdverbandes und der anderen anerkannten Naturschutzverbände einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Aktivitäten zu koordinieren und zu evaluieren sowie auftretende Probleme, insbesondere mit den Nutztierhaltern und Jägern, frühzeitig zu lösen.

4. Die Landesregierung Brandenburg ist in der Pflicht, alle Aktivitäten hinsichtlich der Wiederansiedlung des Wolfes, gemeinsam mit den Nachbarländern zu koordinieren.

5. Sowohl beim finanziellen Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens als auch bei der Förderung sind die gewerblichen und privaten Tierhalter gleich zu stellen. Darüber hinaus sind Regelungen zum Ausgleich für reduzierte Wildbestände in den Jagdbezirken zu treffen.

6. Der Wolf sollte in das Jagdrecht aufgenommen und einer ganzjährigen Schonzeit unterstellt werden. Damit ist eine Hegeverpflichtung für die Jäger verbunden. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Abschuss einzelner Tiere unter Beachtung des Jagdrechts möglich ist.

7. Regelungen, die im überarbeiteten Wolfsmanagementplan zum Umgang mit Problemwölfen getroffen werden, sind umzusetzen. Dies schließt den Abschuss von Problemtieren - nach Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten - ausdrücklich ein.

8. Der finanzielle Ausgleich des wirtschaftlichen Verlustes bei Übergriffen des Wolfes auf Nutztiere ist unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Das Land Brandenburg muss den wirtschaftlichen Verlust im vollen Umfang ausgleichen. Dazu gehören auch Tierarzt- und Folgekosten, wie z.B. für Medikamente, sofern Nutztiere nicht getötet, aber durch Wölfe verletzt werden.

9. Bauliche Mindestanforderungen zum Schutz der Nutztiere dürfen keine Voraussetzung für den finanziellen Ausgleich von Wolfsübergriffen sein. Die Freilandtierhaltung und insbesondere die Weidewirtschaft haben Vorrang vor der Wiederansiedlung des Wolfes im Land Brandenburg.

10. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass das Verfahren, ob ein im öffentlichen Verkehrsraum angefahrener und verletzter Wolf getötet werden darf, erleichtert wird. Dies dient sowohl dem Tierschutz als auch dem Schutz der Ordnungsbehörden sowie der Polizeibeamten.
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